Allgemeine Geschäftsverbindungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – Pers-Con Personal Consulting GmbH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil des Angebotes und sämtlicher Verträge, die
von Pers-Con Personal Consulting GmbH (im Folgenden kurz: PERSONAL CONSULTING) abgeschlossen werden, auch wenn
im Einzelfall keine ausdrückliche Bezugnahme darauf erfolgt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Allgemeine Bedingungen des Vertragspartners werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn PERSONAL CONSULTING diesen
nicht ausdrücklich widerspricht.

I. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung durch den Kunden oder durch die Ausführung der Leistung von PERSONAL
CONSULTING zustande. Alle von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sowie mündliche Absprachen bedürfen zu
ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

II. Leistungserbringung

PERSONAL CONSULTING wird alle geschuldeten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Dienstleisters erbringen und
ist berechtigt, Subunternehmer sowie Erfüllungs- oder Besorgungsgehilfen in die Leistungserbringung einzubinden. Der
Auftraggeber ist zur erforderlichen Mitwirkung verpflichtet und wird dafür sorgen, dass alle Voraussetzungen, die zu einer
ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages erforderlich sind, rechtzeitig gegeben sind. Er sorgt insbesondere dafür, dass
alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht übermittelt werden und wird
PERSONAL CONSULTING von Umständen informieren, die für die Ausführung des Auftrages erkennbar von Bedeutung sind.

III. Datenschutz und Geheimhaltung

PERSONAL CONSULTING verpflichtet sich, alle ihr vom Auftraggeber übermittelten Daten sowie das Beratungsergebnis
vertraulich zu behandeln und ihren Mitarbeitern entsprechende Verpflichtungen zur Geheimhaltung aufzuerlegen. Informationen
über Bewerber sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt, eine Weitergabe durch diesen an Dritte ist unzulässig.
Kunden und Bewerber willigen ein, dass personenbezogenen Daten (Kundennummer, Name, Titel, Beruf, Branche, Anschrift,
Statistikdaten) für Zwecke der Buchhaltung, der Kundenevidenz und zum Zwecke von eigenen Informations- und
Werbemaßnahmen automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Bewerber erklären die Zustimmung zur
Übermittlung der Daten zu Zwecken der Personalvermittlung an Kunden.

IV. Haftung

Sämtliche Informationen über Kandidaten, die an den Kunden weitergeleitet werden, beruhen auf Angaben der Bewerber.
PERSONAL CONSULTING übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der von den Bewerbern getätigten
Angaben oder beigelegten Unterlagen (Zeugnisse, Empfehlungsschreiben, etc). Die Personalsuch- und -
auswahldienstleistungen von PERSONAL CONSULTING ersetzen in keinem Fall die eingehende Prüfung des Kandidaten durch
den Auftraggeber. Bei Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages von einem von PERSONAL CONSULTING vorgeschlagenen
Kandidaten übernimmt der Auftraggeber die volle Verantwortung für seine Wahl. PERSONAL CONSULTING lehnt jegliche
Verantwortung ab, sowohl in Bezug auf die vom Kandidaten gemachten Aussagen, als auch hinsichtlich der Ausführung von
Arbeiten, welche ihm im neuen Dienstverhältnis anvertraut werden. PERSONAL CONSULTING haftet nur für vorsätzlich oder
grob fahrlässig verursachte Fehler und nur bis zur Höhe der Kosten des konkreten Auftrages. Schadenersatzansprüche müssen
innerhalb von sechs Monaten, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden Kenntnis erlangt hat, gerichtlich geltend
gemacht werden.

V. Honorare

Das Honorar für die Personalsuche bzw. -auswahl richten sich nach Art und Leistungsumfang des Auftrages, wobei die
definitiven Kosten bzw. das Honorar im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung schriftlich fixiert werden und versteht sich netto
zuzüglich USt. und etwaiger Abgaben und wird mit Rechnungslegung ohne Skonto sofort fällig. Werden für die jeweilige
Personalsuche und -auswahl Nachlässe gesondert vereinbart oder gewährt, gelten diese nur dann, wenn die zugehörige
Zahlung jeweils fristgerecht erfolgt. Anfallende Spesen wie Reise-, Aufenthalts- und Bewirtungsspesen für Berater und
gegebenenfalls für Kandidaten sowie Barauslagen werden zusätzlich zu dem Honorar in Rechnung gestellt sofern nicht anders
vereinbart. PERSONAL CONSULTING behält sich vor, die Entgegennahme von Aufträgen von einer allfälligen Vorauszahlung
(Commitment Fee) abhängig zu machen.
Ein Honoraranspruch für PERSONAL CONSULTING entsteht insbesondere auch dann zur Gänze, wenn der Kunde oder ein
Dritter, an den der Kunde Bewerberunterlagen weitergegeben hat, mit einem von PERSONAL CONSULTING evaluierten
Bewerber binnen 24 Monaten einen Beschäftigungsvertrag (Dienstvertrag, Werkvertrag etc.) abschließt.
Pers-Con Personal Consulting GmbH. Bankverbindung:
Heiligenstädter Straße 43, A-1190 Wien  FN 119 893 p  UID ATU 160 15 309 Raiffeisenbank Schwechat
Telefon: +43 (0)1 817 85 95-0, Fax: +43 (0)1 817 85 95-19 BLZ 32823  Konto Nr. 441931
Mail: office@pers-con.at  www.pers-con.at IBAN AT943282300000441931  BIC RLNWATWW823
Ein Honoraranspruch für PERSONAL CONSULTING entsteht ebenso wenn sich ein von PERSONAL CONSULTING
vorgeschlagener Bewerber unabhängig von der Vermittlung durch PERSONAL CONSULTING direkt beim Kunden vorstellt und
es in weiterer Folge zu einem Beschäftigungsvertrag mit diesem Bewerber kommt. Zusätzlich entsteht ein Honoraranspruch für
PERSONAL CONSULTING, wenn ein Beschäftigungsvertrag nur deshalb nicht zustande kommt, weil der Kunde ohne
beachtenswerten Grund wider Treu und Glauben davon Abstand nimmt.
Gewährt PERSONAL CONSULTING für den Bereich der Personalsuche und -auswahl eine Wiederbesetzungsgarantie, werden
die dafür geltenden Konditionen in der Auftragsbestätigung festgehalten. Diese Garantie gilt grundsätzlich einmalig pro Auftrag
und bei identer Position.

VII. Insertionsservice und Insertionshaftung

PERSONAL CONSULTING übernimmt im Auftrag und auf Rechnung des Kunden die Personalanzeigenschaltung (Inserate) in
jenen Medien, die mit dem Kunden für die jeweilige Personalsuche und -auswahl vereinbart wurden. Wünscht der Auftraggeber
die Anzeigenschaltung unter Heranziehung von eigenen Druckunterlagen, so hat er diese rechtzeitig in der für das jeweilige
Medium erforderlichen Übermittlungsform bereitzustellen. PERSONAL CONSULTING haftet nicht für die inhaltliche und formelle
Richtigkeit der papierhaft oder elektronisch beigestellten Druckunterlagen. PERSONAL CONSULTING haftet nicht für die
Druckqualität, insbesondere nicht für geringfügige Farbabweichungen gegenüber einer Original-Farbvorlage.
PERSONAL CONSULTING haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Anzeigentexte. Der Auftraggeber ist
dafür verantwortlich, dass die Anzeige einschließlich sämtlicher Grafiken gegen keinerlei gesetzliche Bestimmung verstößt und
frei von Rechten Dritter ist. Sollte PERSONAL CONSULTING aufgrund einer derartigen Gesetzes- oder Vertragsverletzung,
verursacht durch den Auftraggeber, in Haftung gezogen werden, so ist der Auftraggeber gegenüber PERSONAL CONSULTING
zur Schad- und Klagloshaltung verpflichtet. Dies gilt insbesondere für Schäden, die PERSONAL CONSULTING aufgrund von
durch den Auftraggeber verursachten Wettbewerbs- bzw. Urheberrechts- und Persönlichkeitsrechtsverstößen entstehen,
insbesondere für sämtliche Folgeschäden wie Einschaltkosten für Gegendarstellungen, deren Veröffentlichung PERSONAL
CONSULTING vom Gericht aufgetragen wurde, verwaltungsbehördliche oder gerichtliche Strafen, medienrechtliche
Entschädigungen, Schadenersatzansprüche welcher Art immer aus Veröffentlichungen von Urteilen oder Mitteilungen nach dem
Mediengesetz inklusive sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten.
Eine Zurückziehung bzw. Abänderung von Aufträgen ist grundsätzlich nur nach Zustimmung des jeweiligen Mediums möglich.
Dabei entstehende Kosten werden an den Auftraggeber weiterverrechnet. PERSONAL CONSULTING haftet nicht für Schäden,
die dem Auftraggeber durch das Nichterscheinen einer Anzeige an einem bestimmten Tag bzw. durch Druck- und Satzfehler
entstehen.

VIII. Keine Rückvergütung für Bewerber

Bewerbern werden keinerlei Kosten oder Reise-, Aufenthalts- und/oder Bewirtungsspesen oder Ersatzzahlungen für
Verdienstentgang o.ä. ersetzt. Für den Fall, dass gesondert ein Spesenersatz vereinbart wird, erfolgt die Abrechnung direkt
zwischen dem Bewerber und dem Kunden.

IX. Schutz des geistigen Eigentums

Alle Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte verbleiben bei PERSONAL CONSULTING. Der Kunde erhält nur jene Rechte,
die ihm in den Einzelverträgen ausdrücklich eingeräumt werden. Im Zweifel ist die Einräumung von Rechten restriktiv zu
interpretieren und gilt ein Nutzungs- oder Verwertungsrecht als nicht eingeräumt. Der Auftraggeber ist verpflichtet dafür zu
sorgen, dass die von PERSONAL CONSULTING geschaffenen Leistungsergebnisse (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen,
Gutachten, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger und dergleichen) nur für Auftragszwecke Verwendung finden.
Insbesondere bedarf die entgeltliche und/ oder unentgeltliche Weitergabe von Leistungsergebnissen jeglicher Art an Dritte einer
schriftlichen Zustimmung von PERSONAL CONSULTING.

X. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Eine eventuelle Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen beeinträchtigt die
Wirksamkeit und Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame
Bestimmung zu ersetzen, die ihr nach dem Sinn und Zweck am nächsten kommt. Es gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort ist
Wien. Für allfällige Streitigkeiten aus dem Auftragsverhältnis wird als Gerichtsstand ausdrücklich das örtlich und sachlich
zuständige Gericht in Wien vereinbart. Stand: Wien, 01. Mai 2019.